Bundesweit erster Schaltverteiler errichtet

Mittwoch, 5. Mai 2010 um 14:44

Außerdem hat die Bundesnetzagentur heute mitgeteilt, dass die zuständige Beschlusskammer beabsichtigt, ein Standardangebot für den Schaltverteilerzugang vorzugeben. Im Rahmen dieses Verfahrens sind alle Nachfrager aufgerufen, die Bedingungen und Modalitäten des Schaltverteilerzugangs gemeinsam mit der Bundesnetzagentur zu erörtern. Am Ende des Verfahrens soll dann ein "Mustervertrag" stehen, mit dem jedes Wettbewerbsunternehmen die Errichtung eines Schaltverteilers bei der DT AG anfragen kann, ohne dafür vorher erst ein formales und aufwändiges Regulierungsverfahren vor der Bundesnetzagentur zu durchlaufen.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März 2009 eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.

"Anlässlich des ersten aufgebauten Schaltverteilers und vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen bin ich zuversichtlich, dass der Breitbandausbau ländlicher Regionen und die Erschließung sog. weißer Flecken mittels eines Schaltverteilers nun endlich richtig in Gang kommen werden", sagte Kurth.

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

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