Bundestag stimmt TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur zu

Breitbandausbau Deutschland

Freitag, 2. Dezember 2016 um 16:21
Bundesnetzagentur

Gabriel: „Transparenz hilft Kunden und fördert Wettbewerb“

Homann: „Endkunden erhalten endlich mehr Transparenz bei Breitbandanschlüssen“

G E M E I N S A M E     P R E S S E M I T T E I L U N G                       

Bonn, 2. Dezember 2016

Der Bundestag hat gestern Abend der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Mit der Transparenzverordnung kann der Verbraucher nun überprüfen, ob er tatsächlich mit der Geschwindigkeit im Internet surfen kann, die ihm der Anbieter versprochenen hat. Wir erleichtern auch das wechseln des Anbieters: Und wir schaffen mehr Transparenz. Zukünftig muss auf jeder Rechnung vermerkt sein, bis wann der Kunde kündigen muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Das hilft uns als Kunden und fördert den Wettbewerb.“

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt: „Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, Ihre Versprechen einzuhalten. Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen.“

Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses

Verbraucher haben nach der Verordnung nun einen Anspruch auf Informationen über belastbare Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Die Anbieter müssen die Verbraucher daher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de,  hinweisen. Bereits seit September 2015 können Verbraucher mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen.

Meldung gespeichert unter: Breitband, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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