Bundestag macht Weg frei für automatisiertes Fahren

Autonomes Fahren und vernetzte Automobile

Donnerstag, 30. März 2017 um 19:27

■   Verändertes Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Nutzung des Autopiloten
■   Vorgesehene Black Box stößt auf große Zustimmung bei den Bundesbürgern
■   Bitkom: Neben dem Rechtsrahmen ist Aufbau einer Netzinfrastruktur an der Straße von entscheidender Bedeutung

BITKOM

Der Digitalverband Bitkom hat die heute vom Bundestag verabschiedete Änderung des Straßenverkehrsgesetzes begrüßt, da damit erstmals Regeln für das automatisierte Fahren auf deutschen Straßen geschaffen werden. „Der Bundestag hat den Weg frei gemacht, damit sich die Automobilnation Deutschland auch beim autonomen Fahren weltweit an die Spitze setzen kann“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Die Bundesregierung hat im parlamentarischen Verfahren Anregungen von Experten aufgegriffen und nun zum Beispiel konkretisiert, welche Tätigkeiten der Fahrer ausüben darf, während der Autopilot das Steuer übernimmt, und in welchem Zeitraum er wieder das Lenkrad übernehmen muss, sobald ihn der Computer dazu auffordert. Rohleder: „Die neuen Regelungen schaffen vor allem Rechtssicherheit für die Fahrer von Fahrzeugen mit Autopilot.“

Der Fahrer muss demnach nicht wie ursprünglich vorgesehen ständig das Verkehrsgeschehen überwachen, sondern er muss nur bereit sein, einen Warnhinweis wahrzunehmen und dann wieder das Steuer zu übernehmen. Dies entspricht auch den Wünschen der Bundesbürgern, von denen nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bitkom 34 Prozent während der Fahrt in einem autonomen Fahrzeug gerne lesen würden, 24 Prozent wollen Filme schauen und 15 Prozent arbeiten.

Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht zudem klarere und transparentere Regeln vor, welche Daten durch das Fahrzeug gespeichert werden, um im Falle eines Unfalls die Ursache aufzuklären. So soll künftig gespeichert werden, wann der Autopilot und wann der menschliche Fahrer die Kontrolle hatte, ob technische Störungen vorlagen sowie an welcher Position das Fahrzeug sich wann befand. Gleichzeitig sollen die Daten nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn das Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt ist.

Meldung gespeichert unter: Autonomes Fahren, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände, E-Mobility

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