Bundesregierung fördert seit Jahresbeginn wieder Solarstromspeicher

Solarstrom-Speicher

Dienstag, 10. Januar 2017 um 16:39

Da wundert es nicht, dass sich immer mehr Verbraucher und Unternehmer mit Hilfe eines Speichers so unabhängig wie möglich machen wollen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Im BSW sind neben der Solarbranche führende Anbieter von Solarstromspeichern organisiert. 

Solarer Überschussstrom, der nicht direkt im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert wird, kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden. Nach dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien EEG 2017 wird der nicht selbst genutzte Solarstrom vom Netzbetreiber – je nach Größe der Photovoltaikanlage – mit derzeit rund 11–12 Cent je Kilowattstunde vergütet. Lediglich Investoren, die ein sehr großes Photovoltaiksystem mit einer Leistung über 750 kWp realisieren wollen, müssen ab diesem Jahr erfolgreich an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen.

Die KfW-Speicherförderung bekommen auch Solaranlagenbetreiber, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.

Weitere Informationen über Solarstromspeicher und die Fördermöglichkeiten sowie eine Handwerkersuche bietet das mit Unterstützung der Bundesregierung erstellte Internetportal die-sonne-speichern.de. Hier findet sich auch ein Speicher-Film mit Erstinfos für Verbraucher, der über Youtube bereits über 120.000 Zugriffe verzeichnete.

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