Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin

Montag, 1. März 2010 um 11:35

Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".

Eine Preisangabengestaltung für (0)180er Rufnummern sowie eine tabellarische Preisübersichtbersicht, gültig ab dem 1. März 2010, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Bereich "Verbraucher" bei "Rufnummernmissbrauch - Spam - Unerlaubte Telefonwerbung" unter "Akuelle Hinweise".

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

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