Bundesnetzagentur veröffentlicht Vectoring-II-Entscheidung

Vectoring-II-Verfahren

Donnerstag, 1. September 2016 um 19:42

BREKO, BUGLAS und VATM: „Schwarzer Tag für zukunftsfähigen Glasfaserausbau“

Breitband-Ausbauziele der Bundesregierung können so nicht erreicht werden

Qualität und Preise der Ersatzprodukte jetzt besonders bedeutsam

BREKO

„Mit der Entscheidung der BNetzA ist nicht nur die von der Bundesregierung proklamierte 100-Prozent-Abdeckung mit 50 Mbit/s bis 2018 in weite Ferne gerückt, sondern vor allem der forcierte Ausbau der in Zukunft dringend erforderlichen Gigabit-Netze“, so Grützner, Heer und Albers. Zuerst 13, dann 25 und zuletzt noch einmal 30 Verbände aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen hatten sich für eine Weichenstellung hin zur Gigabit-Gesellschaft und gegen ein weitgehendes Vectoring-Monopol ausgesprochen und die Bedeutung der Angebote der Wettbewerber für die gesamte deutsche Wirtschaft als unverzichtbar hervorgehoben. „Bei der BNetzA-Entscheidung sind essentielle Änderungswünsche nicht berücksichtigt worden – des Beirats, der EU-Kommission, der Monopolkommission und des Bundeskartellamts“, kritisieren die Verbändegeschäftsführer erneut deutlich.

Trotz Drängens der EU-Kommission wurden leider wichtige Punkte nicht aufgegriffen: ein verbesserter Zugang für Wettbewerber zu den Kabelkanälen der Telekom, ein besseres Abwehrrecht gegen den Quasi-Exklusiv-Ausbau der Deutschen Telekom, das mehr Investitionen der Wettbewerber ermöglichen würde, und eine Verbesserung der „Alles-oder-nichts“-Regel, die erstmals in der deutschen Regulierungsgeschichte ausbauwilligen Unternehmen vorgibt, einen von der BNetzA völlig neu definierten Bereich zu erschließen oder nicht investieren zu dürfen. Hinsichtlich des Abwehrrechts herrscht eine weitere Unsicherheit, die den alternativen Anbietern und deren Investitionsbereitschaft schadet: Denn es gibt bislang keine valide Datenbasis, damit die Wettbewerber feststellen können, ob sie 33 Prozentpunkte mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom und damit selbst ausbauen dürfen oder nicht.

Verbände wehren sich gegen „Freikauf“ von Regulierung

Der Verlauf des gesamten Verfahrens zeigt aus Sicht von BREKO, BUGLAS und VATM: Investitionszusagen eines regulierten Ex-Monopolisten mit nach wie vor erheblicher Marktmacht dürfen nicht noch einmal derart massiven Einfluss auf Regulierung haben, so dass sich der Ex-Monopolist auf diese Weise von der Regulierung „freikaufen“ kann. Albers, Grützner und Heer: „Das verdeutlicht, wie gefährlich es ist, Regulierungsentscheidungen aufgrund von Investitionszusagen des marktbeherrschenden Unternehmens zu treffen.“ Der Nutzen für die Bürger ist denkbar gering, weniger als vier Prozent aller Festnetzanschlüsse (Quelle: BNetzA) werden neu mit 50 Mbit/s versorgt, deutlich mehr und qualitativ besser wäre beispielsweise mit gezielter Förderung erreichbar gewesen. In vielen Fällen werden bestehende, leistungsfähigere NGN-Infrastrukturen sogar gezielt aufgrund dieser staatlichen Regelung überbaut und damit entwertet – aus Sicht der Verbände das Gegenteil einer verantwortungsvollen investitionsfördernden Breitbandpolitik.

BNetzA darf sich nicht auf weitere Zugeständnisse einlassen

Meldung gespeichert unter: VATM, BREKO, Telekommunikation, Verbände

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