Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden für die Verlegung von Glasfaserkabeln bei Arbeiten am Stromnetz
Regulierer
Der Stromnetzbetreiber kann auch auf eigene Rechnung Glasfaserkabel mitverlegen. Die nicht durch den Stromnetzbetreiber im Rahmen des eigenen Netzbetriebs genutzten Kapazitäten der Kabel werden dann vermarktet. Künftige Vermarktungserlöse wirken beim Stromnetzbetreiber kostenmindernd.
Der Leitfaden zu den regulierungsrechtlichen Kostenschlüsselungsgrundsätzen gilt bis zum Ende der zweiten Anreizregulierungsperiode im Jahr 2018.
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