Bundesnetzagentur verhängt weitere Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Seit August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.
"Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist z. B. bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläuterte Kurth.
Die Bundesnetzagentur hat bisher insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Mit den auferlegten Bußgeldern wurden sowohl Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung als auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch.
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