Bundesnetzagentur verhängt hohes Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonwerbung

Mittwoch, 2. August 2017 um 16:19
Bundesnetzagentur

Homann: „Werden Kampf gegen telefonische Belästigung weiter intensivieren“

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur hat gegen die Energy2day GmbH das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Auslöser waren rechtswidrige Werbeanrufe für Energielieferverträge.

„Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Telefonwerbung für Energielieferverträge

Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Zahlreiche Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.

Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich wegen dieses Vorgehens der Energy2day GmbH bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.

Verantwortung für Verhalten von Subunternehmern

Die Energy2day GmbH hatte eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern u.a. auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben.

Meldung gespeichert unter: Festnetz, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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