Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Telefonwerbung

Mittwoch, 21. Juni 2017 um 11:55
Bundesnetzagentur

Homann: „Wir gehen konsequent gegen Verstöße vor“

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G


 

Die Bundesnetzagentur hat gegen zwei Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro verhängt, die Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt haben.

„Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen“, ergänzt Jochen Homann.

Werbeanrufe ohne Einwilligung

Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegioCom Halle GmbH für die E.ON Energie Deutschland GmbH Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hatten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen waren rechtlich unwirksam. Eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, wenn Verbraucher auf den ersten Blick genau erkennen können, welche Unternehmen für welche Produkte bzw. Dienstleistungen werben wollen.

Unseriöser Datenhandel

Meldung gespeichert unter: Festnetz, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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