Bundesnetzagentur vergibt bisher größtes Funkfrequenzspektrum für Breitbanddienste
Bereits in den ersten Anhörungen zu der Vergabe weiterer Funkfrequenzen für breitbandige Anwendungen hatten sowohl die im Markt bestehenden Netzbetreiber als auch potentielle Neueinsteiger eine das verfügbare Spektrum übersteigende Nachfrage nach Frequenzen bekundet. Daher hatte die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im Sommer 2007 festgelegt, dass der Vergabe der wirtschaftlich interessanten Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren in Form eines Versteigerungsverfahrens voranzugehen hat.
Nachdem nun die Vergaberegeln festgelegt worden sind, wird die Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt die konkreten Auktionsregeln erarbeiten und zur Kommentierung stellen. Diese Vergaberegeln
erfordern eine besonders sorgfältige Abstimmung, um ähnlich wie bei den zurückliegenden Auktionen einen reibungslosen und rechtlich abgesicherten Erfolg zu gewährleisten. Voraussichtlich wird dies bis etwa Ende des Jahres möglich sein. Eine Vergabe auch im Jahr 2009 ist daher im Zeitplan und beim derzeitigen Ablauf wahrscheinlich.
Die Entscheidung über die Festlegungen und Regeln zur Vergabe der Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz ist auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter <img alt="undefined" src="fileadmin/img/icons/external_link_new_window.gif"></img>www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.
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