Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Portierungsentgelte unter Mobilfunkdiensteanbietern
Regulierer: Mobilfunk
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Mobile, Vodafone, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Mobilfunk Service Provider (Mobilfunkanbieter), Telefonnummer, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.