Bundesnetzagentur trifft erste Entscheidungen nach dem DigiNetz-Gesetz
Glasfaserausbau Deutschland
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Die Bundesnetzagentur hat erste Entscheidungen auf der Basis des DigiNetz-Gesetzes getroffen. Demnach steht den Unternehmen Unitymedia BW GmbH und Telekom Deutschland GmbH ein Mitverlegungsanspruch zu. Sie müssen sich aber in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen.
„Wir ermöglichen mit diesen Entscheidungen einen effizienten Infrastrukturwettbewerb beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere auch in Neubaugebieten“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Durch eine flankierende Kostenregelung stellen wir sicher, dass die Anreize für Erstinvestoren in vollem Umfang erhalten bleiben.“
Erschließung von Neubaugebieten
Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den beiden Telekommunikationsunternehmen die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.
Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung
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