Bundesnetzagentur setzt konkrete Zugangsbedingungen für den Layer 2-Bitstromzugang vorläufig in Kraft
Layer 2 Bitstrom
Bundesnetzagentur
P R E S S E M I T T E I L U N G
Bonn, 31. Oktober 2016
Dem Eilbeschluss liegt der Entwurf einer endgültigen Entscheidung für das Layer 2-Standardangebot zugrunde. Diesen Entscheidungsentwurf wird die Bundesnetzagentur in den kommenden Tagen der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermitteln, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können.
Die kurzfristige Inkraftsetzung des Standardangebotes für den Layer 2-Bitstrom ist erforderlich, weil die Telekom beim Vectoringeinsatz außerhalb des Nahbereichs verpflichtet ist, ihren Wettbewerbern ab dem 1. November 2016 als Ersatz für den entbündelten Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmeranschlussleitung, ein Layer 2-Bitstromprodukt anzubieten. Bislang genügte dafür ein Layer 3-Bitstromzugang auf Basis des IP-Protokolls.
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