Bundesnetzagentur ordnet Versteigerung von 5G-Frequenzen an

Mobilfunk-Lizenzen

Mittwoch, 16. Mai 2018 um 11:51

Neben bundesweiten Frequenznutzungsrechten, die versteigert werden sollen, wird die Bundesnetzagentur Frequenzen auch zur lokalen und regionalen Nutzung bereitstellen.

Auch die Wirtschaft und Industrie haben das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G erkannt. Sie fordern Frequenzen für autarke Funknetze für Anwendungen wie Industrie 4.0. Darüber hinaus wollen auch Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft durch lokale und regionale Funknetze die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern. Diese Frequenzen sollen nicht versteigert, sondern auf Antrag zugeteilt werden. Es ist vorgesehen, den Entwurf eines Antragsverfahrens zeitnah vor der Auktion zur Kommentierung zu stellen.

Die Entscheidung zur Anordnung und Wahl des Verfahrens sowie die bisherigen Verfahrensschritte sind im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.

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Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu den zentralen Aufgaben der Regulierungsbehörde gehört die Aufsicht über die Märkte Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn.

Die Bundesnetzagentur sorgt u.a.dafür, dass möglichst viele Unternehmen die Leitungsinfrastruktur in diesen Bereichen nutzen können, damit Verbraucherinnen und Verbraucher von Wettbewerb und günstigen Preisen profitieren.

Mit Hauptsitz in Bonn und weiteren zentralen Standorten in Mainz und Saarbrücken sowie 46 Außenstellen in ganz Deutschland beschäftigt die Behörde über 2900 Mitarbeiter.

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Meldung gespeichert unter: 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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