Bundesnetzagentur ordnet Versteigerung von 5G-Frequenzen an
Mobilfunk-Lizenzen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Der Mobilfunk braucht weitere Frequenzen für den Netzausbau, um die stark ansteigenden Datenvolumina bewältigen zu können. Da die Frequenzen knapp sind, werden sie versteigert. Die Anordnung der Versteigerung gibt dem Markt Planungssicherheit für das weitere Verfahren“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) wird nicht nur die Datenraten für Endnutzer verbessern, sondern auch völlig neue Anwendungen wie automatisierte Produktion (Industrie 4.0) und Echtzeitanwendungen ermöglichen.
Verfahrensablauf
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, für die Vergabe der Frequenzen ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten. Bevor die Auktion beginnen kann, ist noch über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln zu entscheiden.
Die Vergabebedingungen regeln, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Frequenzen verbunden sind. Dies beinhaltet auch Auflagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Die Auktionsregeln betreffen die konkrete Durchführung der Versteigerung.
Nach Beteiligung der interessierten Kreise werden bis Ende 2018 die finalen Vorgaben für die Versteigerung vorliegen.
Weitere 5G-Frequenzen auch für lokale und regionale Funknetze
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