Bundesnetzagentur macht konkrete Vorgaben für transparente Produktinformationen

Produktinformationen

Freitag, 17. Februar 2017 um 17:01
Bundesnetzagentur

Homann: „Produktinformationen ermöglichen Verbrauchern schnellen Überblick“

Wesentliche Inhalte von Festnetz- und Mobilfunkverträgen müssen zukünftig in einer transparenten Übersicht dargestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu heute Vorgaben veröffentlicht, die für alle Verträge gelten, die einen Zugang zum Internet ermöglichen.

„Die Produktinformationen helfen Verbrauchern sowohl unterschiedliche Angebote eines Anbieters als Angebote anderer Anbieter schnell miteinander zu vergleichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur den neuen Ansatz. „Die standardisierten Informationen schaffen eine völlig neue Form der Transparenz auf einen Blick. Um den Inhalt eines Vertrages schnell beurteilen zu können, müssen Verbraucher nicht mehr das Kleingedruckte studieren“, ergänzt Homann.

Produktinformationen vor Vertragsschluss

Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen vor Vertragsschluss für jedes Produkt ein Produktinformationsblatt in leicht zugänglicher Form bereitstellen. Auf maximal einer Seite sollen alle wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte übersichtlich und leicht verständlich dargestellt werden.

Das Produktinformationsblatt muss insbesondere genaue Angaben über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie über die Kosten enthalten.

Die Produktinformationsblätter müssen ab dem 1. Juni 2017 von allen Anbietern bei der Vermarktung ihrer Produkte verwendet werden.

Transparenzverordnung für den Telekommunikationsmarkt

Meldung gespeichert unter: Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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