Bundesnetzagentur hat bei "Friedrich von Haber" und "Carmen Götz" durchgegriffen

Donnerstag, 25. Februar 2010 um 14:39

Von der Rufnummernabschaltung sowie dem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sind bislang folgende Rufnummern betroffen:

(0)9005 040 930; (0)9005 050 450; (0)9005 060 960; (0)9005 080 400; (0)9005 454 501; (0)9005 455 800; (0)9005 560 060; (0)9005 560 090; (0)9005 570 040; (0)9005 590 030

Präventiv wurden zudem folgende Rufnummern der verantwortlichen britischen Unternehmen abgeschaltet, ohne dass diese bereits beworben wurden:

(0)9005 060 380; (0)9005 077 600; (0)9005 080 501; (0)9005 099 200; (0)9005 099 400; (0)9005 105 118; (0)9005 105 119; (0)9005 105 134; (0)9005 106 540; (0)9005 454 504; (0)9005 455 600; (0)9005 560 077; (0)9005 659 500

Genauere Informationen - insbesondere die konkreten Zeiträume der angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassoverbote - können den "Aktuellen Hinweisen" und der Maßnahmenliste auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de entnommen werden.

"Wir bedanken uns bei allen Verbrauchern für die zügige und umfassende Information über die Gewinnanrufe. Dies hat dazu geführt, dass wir schnell und effektiv durch Abschaltungen der beworbenen Rufnummern reagieren konnten. Weitere Hinweise in Bezug auf die oben genannten Rufnummern sind nicht mehr nötig, da die Maßnahmen bereits abgeschlossen sind", sagte Kurth.

Die Bundesnetzagentur bittet um Verständnis, dass wegen der hohen Anzahl an eingegangenen Hinweisen zu den bereits abgeschalteten Rufnummern nicht in jedem Fall ein individuelles Antwortschreiben erfolgen kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch andere, bei der Bundesnetzagentur bekannt werdende Fälle von Rufnummernmissbrauch zügig aufgeklärt und effektiv durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können.

"Im Alltag können sich Verbraucher vorsorglich schützen, indem sie sparsam und vorsichtig im Umgang mit ihren Daten, insbesondere ihrer Telefonnummer, sind. Verbrauchern, die über vermeintliche Gewinnversprechen zum Anruf auf eine (0)900er Rufnummer verleitet werden sollen, empfehlen wir, die hochpreisige Nummer nicht zurückzurufen", erläuterte Kurth.

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

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