Bundesnetzagentur greift bei Erotik-SMS-Spam mit 0900er-Rufnummern durch
Spam-SMS
„Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die belästigende Werbenachrichten versenden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Wer die teure Nummer zurückgerufen hat, muss die Kosten hierfür nicht bezahlen. Diese Rechnungsbeträge dürfen nicht mehr eingezogen werden.“
Versand der SMS erfolgte ohne Einwilligung
Die Bundesnetzagentur ist im konkreten Fall gegen ein Unternehmen aus Düsseldorf vorgegangen, das Verbrauchern belästigende Werbe-SMS mit pornographischen Inhalten zugesandt hatte. In diesem Rahmen wurden hochpreisige 0900er Rufnummern genutzt. Die Zusendung der SMS erfolgte rechtswidrig und ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher. Mindestens in einem Fall gingen dabei SMS auf dem Mobilfunkgerät eines Kindes im Grundschulalter ein.
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von zwölf genutzten 0900er-Rufnummern angeordnet und ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu dieser Rufnummer (z.B. im Falle eines Rückrufes) entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.
SMS-Spam weiterhin verbreitet
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