Bundesnetzagentur geht gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vor
Wearables
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.
„Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“
Verbotene Abhörgeräte
Es gibt auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren.
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