Bundesnetzagentur fördert Machine-to-Machine-Kommunikation über öffentliche Mobilfunknetze
Machine-to-Machine (M2M)
Bundesnetzagentur
P R E S S E M I T T E I L U N G
Bonn, 15. Juni 2016
Die Bundesnetzagentur hat heute Regelungen zu Internationalen Kennungen für Mobile Teilnehmer (International Mobile Subscriber Identities, IMSIs) veröffentlicht, um die Machine-to-Machine (M2M)-Kommunikation über öffentliche Mobilfunknetze zu fördern.
„Vernetzte Fahrzeuge oder Smart Home-Applikationen können nun besser weltweit vermarktet werden. Dies gilt auch für andere Anwendungen, bei denen Geräte über Mobilfunknetze vernetzt werden“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit den neuen Regelungen wollen wir einen Wachstumsimpuls auslösen. Gleichzeitig werden Verbraucher und Unternehmen durch die Verbreitung innovativer IT-Dienste und -Produkte profitieren. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag für die weitere Digitalisierung“, sagt Homann und hebt hervor: „Da die exterritoriale Nutzung von IMSIs weltweit bislang kaum geregelt ist, haben wir mit der expliziten Erlaubnis in Deutschland auch international eine Vorreiterrolle eingenommen.“
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Meldung gespeichert unter: Machine-to-Machine (M2M), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer
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