Bundesnetzagentur fordert Anpassungen bei „Vodafone Pass“

Telekommunikationsnetzbetreiber Deutschland

Freitag, 15. Juni 2018 um 17:56
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: „Bundesnetzagentur sichert Verbraucherrechte und Netzneutralität“

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G


 

Die Bundesnetzagentur hat heute bestimmte Bedingungen der Roaming-Nutzung der Tarifoption „Vodafone Pass“ untersagt.

"Vodafone Pass kann weiterhin gebucht werden, jedoch sind Anpassungen für die Nutzung in der EU erforderlich. Wir sorgen dafür, dass Vodafone Pass auf Reisen genutzt werden kann wie zu Hause"

, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Kritikpunkte der Bundesnetzagentur zur Netzneutralität hat Vodafone zwischenzeitlich ausgeräumt.“

Europäische Roaming-Regelungen

Die Nutzung des Angebots „Vodafone Pass“ ist derzeit nur im Inland unbegrenzt möglich. Seit Juni 2017 müssen Mobilfunkanbieter Roaming-Dienste im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland anbieten. Vodafone muss die Zubuchoption Vodafone Pass daher auch für die Nutzung im europäischen Ausland öffnen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, den Vodafone Pass im EU-Ausland genauso wie zu Hause zu nutzen, das heißt ohne ihr nationales Datenvolumen beim Roaming zu verbrauchen.

Roaming-Anbieter dürfen die Nutzung von Daten im EU-Ausland aber mit einer angemessen Nutzungsregelung (fair-use-policy) begrenzen. Vodafone behält sich vor, das Roamingvolumen für die Nutzung im EU-Ausland auf 5 GB pro Vodafone Pass zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist zwar grundsätzlich zulässig, das Volumen nach Auffassung der Bundesnetzagentur aber nicht ausreichend. Daher wird die Beschränkung auf 5 GB mit der heutigen Entscheidung untersagt.

Netzneutralität

Die Bundesnetzagentur hatte das Angebot „Vodafone Pass“ auch unter Aspekten der Netzneutralität beanstandet. Vodafone hat das Angebot mittlerweile angepasst; aufgrund dieser Anpassung sieht die Bundesnetzagentur derzeit keine Notwendigkeit, das Verfahren weiter zu verfolgen.

Anders als beim Zero Rating-Angebot „StreamOn“ der Telekom wird Videoverkehr bei „Vodafone Pass“ derzeit nicht gedrosselt. Vodafone behält sich aber vor, dass Videoverkehr auf SD-Qualität beschränkt wird, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Meldung gespeichert unter: Netzneutralität, Vodafone, Roaming, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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