Bundesnetzagentur darf jetzt bei unerlaubter Telefonwerbung durchgreifen

Montag, 3. August 2009 um 11:24

- Grund des Anrufs.

Dies kann am Besten mit einem Formblatt, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (s. u.) abrufbar ist, geschehen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.

"Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer", betonte Kurth. "Unterstützen Sie als betroffene Verbraucher die Bundesnetzagentur bei ihrer Arbeit. Schildern Sie uns Ihre Fälle so genau wie möglich, so dass wir mit aussagekräftigen Verbraucherbeschwerden die handelnden Unternehmen zur Verantwortung ziehen können. Wir können keinem Bürger helfen, wenn er nicht in der Lage ist, uns belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder eventuell sogar Adressen mitzuteilen. Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs. Daher kann nur der belästigte Bürger selbst zum Erfolg unserer Arbeit beitragen. Zugleich appelliere ich auch an die werbenden Unternehmen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet auch dem Ansehen der Unternehmen."

Beratung zu den Themen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung finden Verbraucher unter den folgenden Kontaktdaten:

Anschrift:

Bundesnetzagentur

Nördelstraße 5

59872 Meschede

oder

Bundesnetzagentur

Schütt 13

67433 Neustadt

Telefon: +49 291 9955-206

Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr

Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur und/oder Bundesnetzagentur via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur,

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...