Bundeskartellamt knackt erste Kabel-Monopole

Montag, 19. Dezember 2011 um 11:50

Bisher waren gerade große Gebäudekomplexe durch sehr langfristige Exklusivvereinbarungen der Kabelnetzbetreiber mit der Wohnungswirtschaft (sog. „Gestattungsverträge“) vom Wettbewerb ausgeschlossen. Das Bundeskartellamt hat die beiden Zusammenschlussbeteiligten für die 67 größten Gebäudeeinheiten mit jeweils mehr als 800 Wohnungen nunmehr zur Einräumung von Sonderkündigungsrechten verpflichtet. Auch wurde die bisher übliche Praxis von Unitymedia und Kabel BW untersagt, im Rahmen dieser Exklusivvereinbarungen andere Anbieter am Aufbau einer eigenen Hausverkabelung, über die das TV-Signal zum Kunden gebracht werden kann, zu hindern.  

"Es ist erfreulich, dass das Bundeskartellamt die Anregungen und Argumente des BREKO, der an dem Verfahren beteiligt war, in vielen Punkten aufgegriffen hat“, äußert sich auch BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers zustimmend zur Entscheidung der Wettbewerbshüter. “Die Investitionen der großen Kabelnetzbetreiber in die Hausinfrastruktur dürften sich bereits lange amortisiert haben, so dass langfristige Vertragsbindungen hier einfach nicht mehr gerechtfertigt sind.“ Der BREKO-Chef denkt aber schon weiter: „Die auf Unitymedia und Kabel BW begrenzte Entscheidung kann nur der erste Schritt sein. Um einen flächendeckenden Wettbewerbseffekt zu erreichen, ist es wichtig, diese wettbewerbsöffnenden Maßnahmen gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren auch gegenüber Kabel Deutschland als dem größten Kabelnetzbetreiber durchzusetzen".  

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Meldung gespeichert unter: BREKO

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