Bundeskartellamt gibt grünes Licht für wesentliche Teile der Kooperation zwischen Telekom und EWE unter wettbewerbssichernden Verpflichtungen
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Statement von VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner:
„Eine wichtige Teilentscheidung ist gefallen. Formal folgt nun die Entscheidung zum Fusionskontrollverfahren durch das Bundeskartellamt, mit dem im Januar gerechnet wird.
Das Kartellamt hatte weitreichende Zusicherungen hinsichtlich Ausbau und Zugang für dritte Unternehmen zum neuen Glasfaser-Netz verlangt, da die Kooperation erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb in Norddeutschland in Zukunft haben werde. Zudem wurde die Möglichkeit für das Gemeinschaftsunternehmen auf nicht geförderte – also eigenwirtschaftlich ausbaubare – Gebiete beschränkt, um – so die Begründung des Kartellamtes – anderen Unternehmen Investitionen im Kooperationsgebiet nicht zu erschweren.
Wichtige Eckpfeiler der Entscheidung sind:
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