BSW-Solar: Noch schnell Speicherförderung sichern

Solarspeicher: Speicherförderung sichern

Dienstag, 17. November 2015 um 16:04
BSW-Solar

Berlin, den 17. November 2015 – Der Bundesverband Solarwirtschaft empfiehlt Bürgern, die über die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage mit Solarstromspeicher nachdenken oder einen Speicher nachrüsten wollen, schnell aktiv zu werden. Da das Förderprogramm zum Jahreswechsel ausläuft, bleiben noch sechs Wochen, einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen. Der Staat übernimmt dabei bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers. Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher zusammen machen den Investor unabhängiger vom Stromversorger und damit von steigenden Stromkosten. „Da die Preise für die Solarstromspeicher in den vergangenen Monaten stark gesunken sind, werden komplette Solarstromsysteme inklusive Speicher im Einsteigerbereich bereits ab rund 12.000 Euro  angeboten“, sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Wer sicher von der Speicherförderung profitieren will, sollte sich sputen“, rät Mayer. „Die Frist läuft zwar erst am 31. Dezember ab. Aber für den Antrag müssen die notwendigen Unterlagen vorliegen.“

Zunächst sind beim Fachbetrieb der Wahl ein Angebot und ein Kostenvoranschlag für einen Batteriespeicher bzw. für einen Batteriespeicher und eine Photovoltaik-Anlage einzuholen. Dieser bestätigt auch die einzuhaltenden Fördervoraussetzungen, die bei der KfW (http://bsw.li/1HRZXiN) heruntergeladen werden können. Informationen rund um das Thema Solarstromspeicher und eine Fachbetriebssuche finden sich auf der herstellerneutralen Internetseite www.die-sonne-speichern.de und auf www.solartechnikberater.de.

Ist die Wahl auf ein Angebot gefallen, geht der Solarinteressierte damit auf einen Finanzierungspartner zu, z.B. die Hausbank. Der Finanzierer füllt den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 geschehen. Je früher der Antrag gestellt ist, desto besser: Die Mittel des Förderprogramms sind begrenzt.

Liegt dem Solarinteressierten die Zusage der KfW vor, wird der Kreditvertrag, zum Beispiel mit der Hausbank, abgeschlossen. Erst jetzt schließt der Solarinteressierte einen verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrags mit einem Solarfachbetrieb ab. Ist die Anlage fertig installiert, muss der Tilgungszuschuss bei der Hausbank angefordert werden. Die wendet sich an die KfW, die wiederum den Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet – auch wenn es dann längst 2016 geworden ist.

Meldung gespeichert unter: Solarspeicher, BSW-Solar, Solartechnik, Verbände

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