BSW-Solar kritisiert weitere geplante Einschnitte bei der Solarstromförderung

Dienstag, 7. Juni 2011 um 09:55

Bei einem Anteil des Eigenverbrauchs von über 30 Prozent erhält selbst verbrauchter Solarstrom derzeit eine Zusatzvergütung. Diese soll ab 1.1.2012 für neue Solarstromanlagen entfallen. Gleichzeitig sollen große Solarstromerzeuger (über 100 kW-Leistung) aus der Eigenverbrauchsregelung gestrichen werden. Sinnvoll wären nach BSW-Angaben hingegen eine bessere Einbeziehung von größeren Solaranlagen auf Gewerbe- und Industriedächern in den gesetzlichen Eigenverbrauchsanreiz, da Gewerbebetriebe häufig über große Potenziale zur Laststeuerung verfügen.   

Ebenso unverständlich ist der Gesetzentwurf in Bezug auf Freiflächenanlagen, die Solarstrom am günstigsten erzeugen können. Die äußerst rigide Flächenbeschränkung auf sogenannte Konversionsflächen wie ehemalige Müllhalden, Munitionslagerstätten oder entlang von Verkehrswegen soll entgegen den Vorstellungen der Solarwirtschaft nicht aufgehoben werden. „Die Wiederaufnahme von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in die EEG-Förderung wäre ein wichtiger Beleg gewesen für einen ambitionierten Ausbau der Solarstromerzeugung. In Kürze werden Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windanlagen produzieren, ohne dass dafür Hochspannungs-Trassen von der Küste zu den Alpen gebaut werden müssten.“

Der BSW-Solar appelliert an die Mitglieder des deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Eigenverbrauch von Solarstrom zu stärken anstatt zu kürzen und Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftliche Flächen wieder in die  Förderung aufzunehmen.

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