BSW-Solar: EEG-Reform: Änderungen für Solarstromerzeugung treten heute in Kraft

Solarstrom

Freitag, 1. August 2014 um 09:44
BSW-Solar

Berlin, 01. August 2014: Am heutigen Freitag tritt die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Zur Erläuterung der Gesetzesänderungen und zur Analyse ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Photovoltaik-Geschäftsfelder hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. eine Seminarreihe aufgelegt, die sich insbesondere an das Handwerk und Solar-Profis richtet. Ein Merkblatt gibt auch Verbrauchern und potenziellen Investoren einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten. Nachfolgend sind einige der Änderungen von besonderer Relevanz für die weitere Entwicklung der Photovoltaik kurz skizziert:

Solarförderung sinkt weniger schnell

Die Förderhöhe für neue Solarstromanlagen wird nach dem Prinzip des „atmenden Deckels“ festgelegt und entsprechend der prognostizierten Marktgröße zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für jeweils 20 Jahre fixiert. Je nach Marktentwicklung nimmt sie in den Folgemonaten ab oder zu.

Die Förderung wird nun langsamer gekürzt als in der Vergangenheit. So sinkt zum Beispiel bei einem Marktvolumen von jährlich 2,4 bis 2,6 Gigawatt der Fördersatz für Photovoltaik-Neuanlagen künftig nur noch halb so schnell wie bisher (um 0,5 statt 1 Prozent monatlich).

„Es ist gut, dass die Degressionsschraube gelockert wurde. Wir hoffen, dass dies reicht, um die Nachfrage jetzt zumindest zu stabilisieren. Überzogene Förderkürzungen hatten in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Photovoltaik-Erzeugungskosten nicht mehr hinterherkamen und sich eine immer größere Schere zwischen Fördersätzen und Erzeugungskosten auftat. In der Folge brach die Nachfrage in den letzten zwei Jahren um über 70 Prozent ein“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Jetzt geht es für Unternehmen und Installateure darum, innovativ mit neuen Geschäftsmodellen auf die veränderten Marktbedingungen zu reagieren. Wir unterstützen die Branche dabei tatkräftig mit einer Vielzahl von Angeboten.“ Dazu zählt unter anderem ein Investorenleitfaden, der sich bereits großer Beliebtheit in der Branche erfreut. Kunden, die die Publikation bereits erworben haben, erhalten ein kostenloses EEG-Update (weitere Infos zu Seminaren und Leitfaden siehe unten).

Neu: EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Ökostrom

Auf selbst erzeugten Solarstrom aus der eigenen, neu installierten Photovoltaik-Anlage werden bis Ende 2015 zunächst 30 Prozent der aktuellen EEG-Umlage erhoben. Bis Ende 2016 müssen dann 35 Prozent und ab 2017 schließlich 40 Prozent der jeweils aktuellen EEG-Umlage entrichtet werden. Auch hier konnte der BSW-Solar Nachbesserungen gegenüber ursprünglichen Regierungsplänen erzielen. Ursprünglich sollten solare Selbstversorger mit 70 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. „Eine Komplettbefreiung für selbst verbrauchten Solarstrom wäre in den nächsten Jahren weiterhin sachgerecht gewesen. Immerhin hat sich die Regierung nicht gänzlich dem Druck der konventionellen Energiewirtschaft gebeugt. Eine Bagatellgrenze für Kleinanlagen befreit weiterhin Eigenheimbesitzer von der Sonnensteuer“, so Körnig.

 

 

 

Bagatellgrenze für Eigenversorger

Der Eigenverbrauch von Solarstrom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt Leistung bzw. zehn Megawattstunden Erzeugung ist von der EEG-Umlage ausgenommen. Solarstromanlagen in Einfamilienhäusern fallen in aller Regel unter diese Bagatellgrenze.

Keine „Sonnensteuer“ für bestehende Eigenversorgungsanlagen

Meldung gespeichert unter: BSW-Solar, Solartechnik

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