BREKO warnt vor Fehlentscheidungen in der Endphase der Verhandlungen zum TK-Kodex
Telekommunikationsgesetz
Auch Deutschland wird diese (neuen) Regelungen in nationales Recht – das Telekommunikationsgesetz (TKG) – umsetzen müssen. Damit stellen die Verhandlungen zum TK-Kodex auch die Weichen für Erfolg oder Scheitern des wettbewerblichen Glasfaserausbaus in Deutschland und so auch für die Erreichung der Ziele des deutschen Koalitionsvertrags.
Eine zentrale Schlüsselfrage stellt nach wie vor die Forderung der europäischen Ex-Monopolisten (Incumbents) nach einem pauschalen Abbau von Regulierung – für immer oder zumindest für längere Zeit („Regulierungsferien“) – für den Bau neuer, reiner Glasfasernetze dar. Dies würde jedoch zur Verdrängung des Wettbewerbs und damit letztlich zu höheren Endkundenpreisen und schlechterer Produktqualität führen.
Um die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb in Europa zu setzen, plädiert der BREKO stattdessen für den Vorrang eines frei verhandelten, diskriminierungsfreien und von allen Marktteilnehmern akzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Regulierungsbehörde als Streitbeilegungsinstanz.
Auch Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann hatte den Deregulierungs-Forderungen der Deutschen Telekom bereits im Februar eine deutliche Absage erteilt: „Die Deutsche Telekom wird akzeptieren müssen, dass ein wesentlicher Teil der Wettbewerber zwar zu Kooperationen und weitgehendem Verzicht auf Regulierung der Glasfaser bereit sind, aber im Streitfall nicht schutzlos oder auf langwierige Zivilverfahren angewiesen sein wollen.“
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