BREKO-Stellungnahme zu den neuen Vectoring-Rahmenbedingungen der BNetzA

Mittwoch, 26. Februar 2014 um 16:19

·Die Höhe der Vertragsstrafen bei Nichtausbau eines in der Vectoring-Liste reservierten Kabelverzweigers (KVz) – beziehungsweise für die fälschliche Eintragung eines KVz als "ausgebaut" – soll angemessen erhöht werden

·Es soll ein  Schadensersatzanspruch gegen die Telekom für den Fall einer sorgfaltswidrigen Führung der Vectoring-Liste bestehen

Verbesserungsbedarf sieht der BREKO bei der Ausgestaltung des sogenannten KVz-Alternativprodukts („KVz-AP“). Die Telekom muss ihren Wettbewerbern ein solches Bitstream-Produkt anbieten, wenn sie den Zugang nachträglich kündigt – etwa dann, wenn der betreffende Kabelverzweiger in einem Gebiet liegt, in dem es bereits eine zweite Festnetz-Infrastruktur (zum Beispiel ein Kabelnetz) gibt, an die mindestens 75 Prozent der Gebäude angeschlossen sind. Hinsichtlich des „KVz-AP“ kritisiert der BREKO die nicht ausreichenden Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten und die fehlende Einflussmöglichkeit des betroffenen Wettbewerbers auf die Produktgestaltung.

Mit freundlichen Grüßen aus dem BREKO-Hauptstadtbüro,

Marc Kessler 

Leiter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

und Mitgliederkommunikation

Folgen Sie uns zum Thema BREKO und/oder Telekommunikation via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: BREKO, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...