BREKO sieht EU-Entscheidung zum Vodafone-Unitymedia-Deal kritisch
Kabelnetzbetreiber Deutschland
Die EU-Kommission macht Vodafone jedoch einige Auflagen: So muss der Konzern hierzulande unter anderem – wie von Vodafone bereits selbst vorgeschlagen – sein Kabelnetz nach erfolgter Übernahme für Telefónica Deutschland öffnen.
Der BREKO bleibt bei seiner nachdrücklich geäußerten Warnung vor dem Zusammenschluss zwischen Vodafone und Unitymedia: Dieser wird nach Auffassung des führenden deutschen Glasfaserverbands zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs – und damit zu Nachteilen für Bürger und Unternehmen – führen.
Zwar begrüßt der BREKO grundsätzlich Open-Access-Vereinbarungen – bei der Öffnung der künftigen Vodafone-Kabelnetze handelt es sich jedoch um einen „Exklusiv-Deal“ zwischen zwei Großunternehmen, wodurch sich nichts an den negativen Auswirkungen der Übernahme in den Kabelmärkten sowie auf den „echten“ Glasfaserausbau (FTTB / FTTH) ändern wird.
Auf dem „klassischen“ Kabelmarkt kann der Zusammenschluss insbesondere negative Auswirkungen auf den Markt für Verträge mit der Wohnungswirtschaft zur Versorgung von Endkunden (so genannter Gestattungsmarkt) haben. Hier liegt der Marktanteil von Vodafone künftig bei rund 75 Prozent.
Dies wird – ungeachtet des Netzzugangs für Telefónica – in den meisten Fällen auch ein Monopol in puncto Kabel-Internet bedeuten: Da in den Gestattungsverträgen meist entsprechende Exklusivitätsvereinbarungen zugunsten der Kabelanbieter vorhanden sind, kann die Wohnungswirtschaft keine weiteren Verträge – etwa mit regionalen TK-Anbietern für Glasfaseranschlüsse bis in den Keller des Gebäudes (FTTB) oder bis direkt in die Wohnungen (FTTH) – mehr vereinbaren.
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