BREKO-Pressestatement zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur in puncto Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, 28. Juni 2017 um 16:51
BREKO

Die Bundesnetzagentur hat sich in puncto Vorratsdatenspeicherung dazu entschieden, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Münster auf die Durchsetzung der in Paragraph 113 des TKG geregelten Speicherverpflichtungen abzusehen und bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen zur Speicherung verpflichtete Netzbetreiber einzuleiten.

Die im BREKO organisierten Netzbetreiber waren grundsätzlich darauf vorbereitet, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung fristgemäß zum 1. Juli umzusetzen. Der BREKO bietet seinen Mitgliedern über die verbandseigene BREKO Einkaufsgemeinschaft hierfür auch eine (mit den [noch] bestehenden) Regelungen konforme Lösung an, die die Ressourcen insbesondere kleiner, lokal und regional operierender Carrier schont (siehe auch: https://brekoverband.de/breko-browser-net-617# ).

Meldung gespeichert unter: Vorratsdatenspeicherung (VDS, Mindestdatenspeicherung), BREKO, Telekommunikation

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