BREKO-Pressestatement zur Bekanntgabe der geplanten Übernahme von Unitymedia durch Vodafone
Kabelnetzbetreiber Deutschland
Der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Kartell- und Regulierungsrecht an der Universität Köln, Torsten Körber, warnt daher: „Nach dem Zusammenschluss besteht die Gefahr, dass jedenfalls Vodafone nicht mehr in den Glasfaserausbau investieren wird.“
Da der Wettbewerb durch die geplante Übernahme von Unitymedia erheblich reduziert würde, hält der BREKO eine pauschale Genehmigung des Projekts durch die Kartellbehörden für fraglich. Wenn überhaupt, erscheint eine Genehmigungsfähigkeit nur unter strengen Auflagen denkbar.
Um Vielfalt und Wettbewerb zu sichern, fordert der BREKO daher eine Öffnung des künftigen Kabelnetzes von Vodafone für andere Netzbetreiber. Albers: „In diesem Rahmen sollten die Kartellbehörden sicherstellen, dass – wie auch im ‚klassischen‘ Festnetz – entsprechende Vorleistungsprodukte zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen angeboten werden.“
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