BREKO-Pressemitteilung: Vectoring II: Alternative Netzbetreiber reichen Klage ein

Breitbandausbau Deutschland

Freitag, 30. September 2016 um 13:51

Eine Vielzahl alternativer Netzbetreiber geht mit rechtlichen Schritten gegen die von der Bundesnetzagentur am 1. September getroffene Vectoring-II-Entscheidung vor und reicht heute Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein.

BREKO

Eine Vielzahl alternativer Netzbetreiber geht mit rechtlichen Schritten gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 1. September getroffene Vectoring-II-Entscheidung vor. Der Beschluss der BNetzA räumt dem Bonner Ex-Monopolisten ein weitreichendes Quasi-Monopol zum (Vectoring-) Ausbau aller Kabelverzweiger – der „grauen Kästen“ am Straßenrand – in den so genannten Nahbereichen innerhalb einer Entfernung von etwa 550 Metern um den Hauptverteiler (HVt) ein.

Eine ganze Reihe der von der Entscheidung der Bundesnetzagentur betroffenen BREKO-Mitglieds-unternehmen – von großen, überregional operierenden Netzbetreibern bis hin zu City-Carriern oder Stadtwerken – reicht heute Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln ein. Zudem werden die beteiligten Unternehmen zeitnah ein Eilverfahren beantragen – den so genannten einstweiligen Rechtsschutz. Mit einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kann in dringenden Fällen eine einstweilige Anordnung vor der eigentlichen Hauptverhandlung getroffen werden, damit bis zur finalen Entscheidung des Gerichts – die auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann – keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden können. Im Falle der Vectoring-II-Entscheidung zielt das einstweilige Rechtsschutzverfahren also auf eine Aussetzung des BNetzA-Beschlusses bis zum Urteilsspruch in der Hauptsache.

Hintergrund: Ohne den Einbezug der in der Regel dichter besiedelten Nahbereiche wird ein flächendeckender Glasfaserausbau, der auch die oft wirklich unterversorgten, meist ländlichen Gebiete außerhalb der Nahbereiche umfasst, erheblich erschwert, da er vielfach nicht rentabel realisierbar ist. Wettbewerber der Deutschen Telekom haben künftig nur noch unter extrem hohen Hürden die Chance, sich gegen deren Exklusiv-Ausbau mit VDSL2-Vectoring im Nahbereich zu wehren. Ansonsten steht ihnen nur noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt zur Verfügung, das mit dem direkten, physischen Zugang zur „letzten Meile“ – der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – nicht vergleichbar ist.

Die Strategie der Deutschen Telekom zielt nach Auffassung des BREKO auf ein doppeltes Monopol: Einerseits sollen die Wettbewerber von der physischen Infrastruktur verdrängt werden. Andererseits zielt der Ex-Monopolist durch die Blockade wettbewerbsfähiger Vorleistungsprodukte offensichtlich ebenso auf ein Monopol auf der Dienste-Ebene.

„Hiergegen werden wir uns mit aller Kraft stemmen“, versichert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Ohne das Engagement der alternativen Netzbetreiber wird der flächendeckende Glasfaserausbau nicht gelingen. Anstelle entsprechender Rahmenbedingungen wirft uns der Regulierer jedoch Knüppel zwischen die Beine – und zwingt uns nach einem mehr als eineinhalbjährigen Verfahren nun dazu, den Rechtsweg zu beschreiten.“

Meldung gespeichert unter: Vectoring, BREKO, Telekommunikation, Verbände

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