BREKO-Pressemitteilung: Falsche Weichenstellung: Wichtige Chance auf schnellen Glasfaserausbau vertan

Vectoring

Freitag, 8. April 2016 um 17:36
BREKO

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) bedauert die am Donnerstag – zunächst ausschließlich per Pressemitteilung – kommunizierte Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Deutschen Telekom ein weitgehendes Monopol zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundesweit gut 7.900 Hauptverteiler (HVt) einzuräumen. Die beabsichtigte Entscheidung der Regulierungsbehörde, die der EU-Kommission nun für das so genannte Notifizierungsverfahren vorgelegt wird, räumt dem Bonner Ex-Monopolisten ein weitreichendes Exklusiv-Recht zum (Vectoring-) Ausbau aller Kabelverzweiger – der „grauen Kästen“ am Straßenrand – innerhalb einer Entfernung von etwa 550 Metern bis zum HVt ein. Die EU-Kommission kann eine Änderung des Beschlusses zwar empfehlen, aber letztlich nicht durchsetzen. Sollte die Entscheidung tatsächlich in unveränderter Form in Kraft treten – der BREKO erwartet dies für das dritte Quartal dieses Jahres –, werden die Mitgliedsunternehmen des Verbands den Klageweg beschreiten müssen.

„Der von der Telekom beabsichtigte Ausbau basiert im Wesentlichen auf abgeschriebenen Kupferleitungen“, erläutert BREKO-Präsident Norbert Westfal. „Diese werden damit weitergenutzt, während der Ausbau mit zukunftssicheren und hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude (FTTB) oder bis direkt in die Wohnung (FTTH) völlig unberücksichtigt bleibt.“ Westfal schildert, was die BNetzA bei ihrer Entscheidung nicht anerkennen wollte: „Natürlich verbietet die Entscheidung der Bundesnetzagentur einen FTTB-/FTTH-Ausbau nicht. Doch ohne den Einbezug der in der Regel dichter besiedelten Nahbereiche wird ein flächendeckender Glasfaserausbau, der auch die oft wirklich unterversorgten, meist ländlichen Gebiete außerhalb der Nahbereiche umfasst,  deutlich erschwert.“ Auch die Empfehlungen des Bundeskartellamts sind bei der Entscheidung der Bundesnetzagentur leider weitgehend unberücksichtigt geblieben.

Trotz der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die Netzbetreiber des BREKO den Ausbau mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen nicht aufgeben. BREKO-Präsident Westfal: „Wo immer wir moderne Glasfaserleitungen legen und Bürgern und Unternehmen damit ultraschnelle Breitbandanschlüsse trotz der durch den BNetzA-Beschluss deutlich verschlechterten Investitionsbedingungen zur Verfügung stellen können, werden unsere mehr als 130 Netzbetreiber genau dies tun. Schließlich haben wir uns dazu verpflichtet, den Weg in die Gigabit-Gesellschaft zugunsten von Bürgern und Unternehmen in unserem Lande zu ebnen.“

Wettbewerber der Deutschen Telekom haben künftig nur unter extrem hohen Hürden die Chance, sich gegen deren Exklusiv-Ausbau mit VDSL2-Vectoring im Nahbereich zu wehren. Ansonsten steht ihnen nur ein noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt (VULA) zur Verfügung, das mit dem direkten, physischen Zugang zur „letzten Meile“ – der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – nicht vergleichbar ist.

Meldung gespeichert unter: Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), BREKO, Telekommunikation, Verbände

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