BREKO: Deutsche Telekom will Kundenwechsel teuer machen

Dienstag, 17. Juni 2008 um 11:44

Wenn der Kunde von der DTAG zu einem Wettbewerber wechselt wird ein Einmalentgelt für den Teilnehmeranschluss fällig. Die Höhe des Einmalentgelts richtet sich nach den technischen Erfordernissen. Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt die von der DTAG erbrachten Leistungen sowie die dafür geforderten Preise. Die zur Zeit geltenden Einmalentgelte sind von der Regulierungsbehörde 2007 befristet für ein Jahr festgelegt worden. Die Bundesnetzagentur hat diese Befristung gewählt, um kurzfristig den Verdi-Tarifabschluss 2007 und seine Auswirkungen bei einer Neufestlegung der Einmalentgelte berücksichtigen zu können. „Es ist absolut unverständlich, dass die DTAG Entgelte beantragt, die noch über den bisher festgelegten Entgelten liegen und die Kostensenkungen aus dem Tarifabschluss 2007 nicht berücksichtigen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann.

Die zur Entscheidung anstehenden Einmalentgelte sind wesentliche Kostenfaktoren für Unternehmen, die in den Infrastrukturaufbau investiert haben. Eine Entlastung dieser Unternehmen ist auch deshalb geboten, um ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit sicher zu stellen. Denn mit der Festlegung eines niedrigen IP-Bitstream-Entgelts hat die BnetzA vor wenigen Wochen einseitig die Kostensituation derjenigen Unternehmen verbessert, die keinen Beitrag zu Innovationen und Qualitätssteigerung der Netze leisten. „Von daher ist es jetzt an der Zeit die Schieflage zu beseitigen, indem die Einmalentgelte eindeutig abgesenkt werden“, so Rainer Lüddemann.

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