BREKO begrüßt Gerichtsentscheid zu Leerrohrzugang
BREKO sieht die Regulierungsverfügung im wesentlichen positiv. „Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert“, sagt BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann „leider hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung über die von der Bundesnetzagentur geforderte Informationspflicht zu den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten ausgesetzt.“ Nur mit diesen Informationen sei es aber den Wettbewerbern möglich, sinnvolle Planungen zur eigenen Versorgung der Haushalte mit VDSL zu erstellen.
BREKO hofft nun, dass das Verwaltungsgericht in der Hauptsachenentscheidung auch diesen Punkt zustimmend aufgreift.
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