BREKO begrüßt Gerichtsentscheid zu Leerrohrzugang

Mittwoch, 23. Januar 2008 um 16:00

BREKO sieht die Regulierungsverfügung im wesentlichen positiv. „Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert“, sagt BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann „leider hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung über die von der Bundesnetzagentur geforderte Informationspflicht zu den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten ausgesetzt.“ Nur mit diesen Informationen sei es aber den Wettbewerbern möglich, sinnvolle Planungen zur eigenen Versorgung der Haushalte mit VDSL zu erstellen.

BREKO hofft nun, dass das Verwaltungsgericht in der Hauptsachenentscheidung auch diesen Punkt zustimmend aufgreift.

BREKO
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Hans-Böckler-Straße 3, 53225 Bonn
Tel. (0228) 2 49 99 78
Fax: (0228) 2 49 99 72
e-Mail: [email protected]         www.brekoverband.de

Folgen Sie uns zum Thema BREKO und/oder Telekommunikation via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: BREKO, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...