BIU bedauert Scheitern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf
Noch vor der Abstimmung in NRW hatten sich erste Bundestagsabgeordnete, auch aus der CDU/CSU-Bundestagesfraktion, für eine schnelle Lösung unter dem bestehenden Jugendschutzgesetz ausgesprochen. So wurde vorgeschlagen, das aktuelle System der freiwilligen Selbstkontrollen, das momentan für den Bereich der Datenträger und Downloads gilt, auf das Internet zu übertragen. Dadurch würde eine Alterskennzeichnung durch die anerkannten Selbstkontrollen wie die USK oder die FSK im Internet möglich werden.
„Eine derartige Novellierung des Jugendschutzgesetzes stellt aus Branchensicht den besten und schnellsten Weg dar, einen weitreichenden Jugendschutz im Internet sicherzustellen. Wir würden diesen Weg ausdrücklich unterstützen“, stellt Wolters abschließend fest.
Informationen zum BIU e.V.: Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU) ist der Interessenverband der Anbieter und Produzenten von Unterhaltungssoftware in Deutschland. Er organisiert die Interessen der maßgeblichen Unternehmen im Bereich der interaktiven Unterhaltung. Als kompetenter Ansprechpartner für Medien sowie politische und gesellschaftliche Institutionen beantwortet der BIU alle Fragen rund um das Thema Computer- und Videospiele.
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