BITKOM zum neuen Meldegesetz
„Anstelle die Debatte anzuheizen, sollte im Sinne der Sachlichkeit der Kern des Spannungsverhältnisses bei der Bewertung solcher Auskunftsersuchen erklärt werden: Einerseits muss die Privatsphäre jedes Einzelnen zuverlässig geschützt werden. Andererseits müssen für Privatverbraucher wie für Unternehmen Möglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel säumigen Schuldnern ohne großen Rechercheaufwand Schriftstücke an die offizielle Meldeadresse zuzustellen. Auch kann es im Interesse der Verbraucher sein, von Herstellern, Händlern und Dienstleistern Informationen zu erhalten – und sei es in Form von Werbung. Diese unterschiedlichen Interessen sollte der Gesetzgeber bei den weiteren Diskussionen im Sinne einer vernünftigen Güterabwägung berücksichtigen.“
In einer repräsentativen BITKOM-Umfrage haben 61 Prozent der Befragten erklärt, Werbung erhalten zu wollen. 70 Prozent der Bundesbürger, sind der Meinung: „Werbung muss sein, weil sonst die Wirtschaft nicht funktioniert.“
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Pressesprecher
Technologien & Märkte
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Susanne Dehmel
Bereichsleiterin Datenschutz
& Verbraucherrecht
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