Bitkom zum Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet
Social Media: Instant Messenger (Chat)
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Vorweg: Bitkom setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet konsequent bekämpft und strafrechtlich verfolgt werden. Unstrittig ist auch, dass Online-Plattformen und soziale Netzwerke im Kampf gegen Hasskriminalität zur aktiven Mitwirkung verpflichtet sind. Doch das jetzt vorgestellte Gesetz wirft Grundwerte über Bord, die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten prägen.
Statt das NetzDG gewissenhaft auf Wirkungen und Nebenwirkungen zu überprüfen, kommt kurz vor Weihnachten und auf den letzten Drücker der nächste überhastete Vorstoß gegen ein lange bekanntes Problem. Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss, automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen - wir sind erstaunt, dass solche Vorschläge aus jenem Ministerium unterstützt werden, das sich den Datenschutz besonders groß auf die Fahnen geschrieben hat.
Hochproblematisch ist zunächst, dass die Polizei künftig auf einfaches Ersuchen hin die Nutzerpasswörter von allen Telemediendiensteanbietern verlangen kann. Dazu genügt die Aufforderung einer Behörde oder Polizeidienststelle, ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig. Hier werden nicht nur die großen sozialen Netzwerke in die Pflicht genommen, sondern ebenso die Anbieter von Internetzugängen und zahlreiche weitere Online-Unternehmen.
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