Bitkom warnt vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität

Fake-News und Hasskommentare

Donnerstag, 30. März 2017 um 14:21

■   Gesetzentwurf betrifft nicht nur einzelne US-Netzwerke, sondern eine Vielzahl von Kommunikationsplattformen
■   Bitkom fordert Digitale Streetworker, um Hassrede im Netz entgegenzutreten
■   Bundesregierung notifiziert Gesetzentwurf bei der EU vor Abschluss der Expertenanhörung

BITKOM

Der Digitalverband Bitkom warnt davor, ohne eine sorgfältige fachliche Prüfung und intensive parlamentarische Beratung im Hauruck-Verfahren gesetzlich gegen Hassreden und andere Hasskriminalität im Internet vorgehen zu wollen. So endet zwar erst heute die Frist, bis zu der Experten, Verbände und NGOs ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das umstrittene Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) abgeben sollen, doch die Bundesregierung hat bereits am Montag den zusätzlich noch veränderten Entwurf bei der EU notifiziert.

„Bitkom tritt ausdrücklich dafür ein, dass die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken bekämpft und derartige Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Allerdings sind die entsprechenden Sachverhalte seit Jahren bekannt, ohne dass sie sachverständig analysiert oder politisch angegangen wurden. Die plötzliche Hektik vor der Bundestagswahl wird der komplexen Problemlage in keiner Weise gerecht“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Vor allem darf diese Hektik nicht dazu führen, dass der Austausch von Argumenten, die fachliche Beratung und die gemeinsame Suche nach der bestmöglichen Lösung zur Farce werden. Der vorliegende Entwurf weist eine ganze Reihe Unstimmigkeiten und handwerklicher Fehler auf und wird unisono von Unternehmen und Netzaktivisten kritisiert.“ Ausdrücklich bedauert Bitkom, dass durch den offensichtlichen Versuch der Bundesregierung, das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden, konstruktive ergänzende Vorschläge wohl kaum noch aufgenommen werden können.

„Wir brauchen keine Löschpflicht nach Gutdünken, bei der Betroffene nicht angehört werden und kein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist. Statt hoheitliche Aufgaben alleine auf Privatunternehmen abzuwälzen, brauchen wir neben den bestehenden Maßnahmen der Unternehmen gegen rechtswidrige Inhalte im Netz ein verstärktes Engagement des Staates“, so Rohleder.

Meldung gespeichert unter: Social Media (soziale Medien), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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