BITKOM: Verbot bestimmter Schnurlostelefone ab 2009

Dienstag, 25. November 2008 um 10:39

Wie können Verbraucher ein „CT1+ Funktelefon“ erkennen?

Auf den betroffenen Geräten ist meist nicht vermerkt, nach welchem Standard sie arbeiten. Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres schnurlosen Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren.

Zudem können die Verbraucher einen Selbstversuch starten: Dafür müssen sie sich bei einem Testgespräch immer weiter von der Basisstation entfernen. Bei analogen Geräten reißt die Verbindung nicht schlagartig ab. Die Gesprächsverbindung wird jedoch durch ein zunehmendes Rauschen überlagert. Bei digitalen Schnurlostelefonen hingegen – etwa nach dem DECT-Standard – bleibt das Rauschen praktisch konstant. Mit wachsender Entfernung zur Basisstation kommt es aber zu abrupten Aussetzern. Der Gesprächspartner klingt abgehackt, ähnlich wie bei schlechten Verbindungen beim Handy. Wichtig: Im Freien kann die Reichweite sowohl der digitalen, als auch der analogen Telefone bis zu einigen Hundertmetern betragen.

Wird bestraft, wer seine alten „CT1+ Funktelefone“ ab Januar weiter nutzt?

Telefonbesitzern drohen hohe Kosten, wenn sie die alten Telefone weiterhin nutzen. Stellt die Bundesnetzagentur diesen Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Zu diesem meist vierstelligen Betrag kann ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit kommen.

Werden Besitzer alter „CT1+ Funktelefone“ entschädigt?

Das Auslaufen der Zuteilung für CT1+ und CT2 ist seit vielen Jahren bekannt. Eine Entschädigung für die Besitzer der Telefone wird es weder vom Bund noch den zukünftigen Nutzern der Frequenzen geben. Wer aber erst kürzlich ein solches Gerät gekauft hat, ohne vom Händler auf das kommende Nutzungsverbot hingewiesen worden zu sein, sollte auf einen Umtausch gegen ein weiterhin zulässiges DECT-Gerät drängen.

Wie sind alte Gerät zu entsorgen?

Seit März 2006 sind alle alten Elektro- und Elektronikgeräte geordnet zu entsorgen. In allen Kommunen befinden sich Sammelstellen, bei denen die Geräte kostenlos abgegeben werden können.

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Meldung gespeichert unter: BITKOM, Telekommunikation, Hardware

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