BITKOM: Speicherpflicht ohne Entschädigung ist unzulässig

Mittwoch, 22. Oktober 2008 um 13:00

Im vergangenen Jahr hat der Staat zur Strafverfolgung 39.200 Handys und 5.078 Festnetz-Anschlüsse abgehört (Quelle: Bundesnetzagentur).

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