BITKOM sieht Strafen im IT-Sicherheitsgesetz kritisch
Internet-Sicherheit
Positiv wertet der BITKOM hingegen, dass nach dem jüngsten Entwurf künftig auch die Bundesverwaltung unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen soll. Einrichtungen der Regierung und der Verwaltung gehören per Definition zu den kritischen Infrastrukturen. Dass im öffentlichen Sektor höhere Sicherheitsstandards bei der IT-Sicherheit notwendig sind, zeigt aktuell der Hacker-Angriff auf den Bundestag. Unter dem Strich überwiegen für den BITKOM die Vorteile des Gesetzes. Bachmann: „Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden in die Pflicht genommen, den Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen und ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand zu halten.“ Das könne mittelfristig das Schutzniveau in der Wirtschaft insgesamt erhöhen.
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