BITKOM: Neue Regeln für’s Brennen und Downloads

Freitag, 28. Dezember 2007 um 15:40

-  Vorsicht bei Online-Tauschbörsen: Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.

-  Downloads nicht unbegrenzt kopieren: Mittlerweile gibt es zwar viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können dann auf dem PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es aber, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf eine CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen oft untersagt, sie auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz.

-  Urheberrecht auf eigener Homepage beachten: Auch für private Internet-Seiten gilt das Urheberrecht. So schön es sein kann, Urlaubsfilme mit Musik zu untermalen oder das Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht! Wer auf solche Gimmiks nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Soll beim eigenen Podcast Musik gespielt werden, ist es besser, die Rechte genau zu klären. Andernfalls macht man Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich. Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer anderen Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Aufgepasst auch bei Landkartenausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen – denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.

-  PC-Software nicht vervielfältigen: Das Kopieren kommerzieller Computerprogramme für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin – und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor. Anders liegt der Fall bei kostenlosen Freeware-Programmen – dort ist das Kopieren sogar ausdrücklich erwünscht.

Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
[email protected]

Judith Lammers
Bereichsleiterin Urheberrecht
Tel. +49. 30. 27576-156
Fax +49. 30. 27576-409
[email protected]

Der BITKOM vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 850 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT- und Telekommunikationsdiensten sowie Content.

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