BITKOM: Jeder Zehnte verkauft ungeliebte Weihnachtsgeschenke im Internet

Mittwoch, 26. Dezember 2007 um 18:53

Private Verkäufer müssen im Internet übrigens kein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Nur gewerbliche Anbieter sind dazu verpflichtet. Zudem können Privat­personen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Es genügt der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Unwirksam wird der Hinweis dann, wenn der Verkäufer einen Mangel verschwiegen oder bewusst falsche Angaben gemacht hat. Nicht zuletzt ist es wichtig, Urheberrechte zu beachten. Wer ein Geschenk online anbietet, sollte keine Bilder des Herstellers kopieren, sondern es selbst fotografieren.  

Der Online-Verkauf ist allerdings nur eine Möglichkeit von vielen, mit ungeliebten Weihnachtsgeschenken umzugehen. Jeder zweite Deutsche (48 Prozent) will solche Präsente einfach behalten, jeder dritte (33 Prozent) in den Laden zurückbringen und jeder fünfte (21 Prozent) weiterverschenken. Nur 4 Prozent werfen die Geschenke weg. Mehrfachnennungen waren bei der Umfrage möglich.   

Methodik: Der WebMonitor ist eine monatliche Erhebung von BITKOM und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa zur Internetnutzung der Deutschen. Befragt werden jeweils etwa 1000 Personen ab 14 Jahren, die in Privathaushalten leben. Die Erhebung ist repräsentativ.  

Ansprechpartner
Stephan Kahl
Pressesprecher
Public Sector & Neue Märkte  
+49. 30. 27576-119
Fax +49. 30. 27576-400
[email protected]

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 850 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

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