BITKOM fordert schnelle Klärung offener Fragen zu Internetsperren

Dienstag, 26. Mai 2009 um 10:48

Der BITKOM begrüßt, dass die Sperrung von kinderpornografischen Webseiten gesetzlich geregelt wird. Am morgigen Mittwoch findet zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt, zu der zahlreiche Experten geladen sind. „Die Gesetzgebung macht rasche Fortschritte“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Wir brauchen möglichst bald ein Gesetz gegen Kinderpornografie im Web, damit die Unternehmen eine sichere Rechtsgrundlage für die Sperrung der Seiten haben“, sagte Scheer. Auf Basis des neuen Gesetzes können Internet-Provider dann die Sperren installieren. Bei verschiedenen Fragen sieht der BITKOM noch Klärungsbedarf. „Der vorliegende Gesetzentwurf muss kurzfristig nachgebessert werden“, so Scheer.

In das Gesetz müsse eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten aufgenommen werden. „Mit umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen werden die Provider für die Umsetzung sorgen. Das geht nicht von heute auf morgen“, so Scheer. Ein klarer Zeitplan bewirke, dass möglichst alle die Blockierung im gleichen Zeitraum einrichten. Unklar ist aus Sicht des BITKOM, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Der Hightech-Verband befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte.

Zudem favorisiert der BITKOM ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die aktuell diskutierte Variante, die Sperre im Telemediengesetz zu regeln, ist aus Sicht des Verbandes nicht optimal: „Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden“, so Scheer. „Mit einem eigenständigen Gesetz lässt sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen.“ Damit könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen.

Klärungsbedarf sieht der BITKOM bei der neu aufgenommenen Regelung, dass jeder Aufruf kinderpornografischer Web-Adressen an die Staatsanwaltschaften übermittelt werden kann. Manche Surfer rufen etwa über Spam-E-Mails oder Schadprogramme unbeabsichtigt solche Adressen auf. Auch Nutzer ohne pädophile Neigungen könnten so schwer verdächtigt werden. „Wir müssen dafür sorgen, dass gezielt jene ausfindig gemacht werden, die bewusst auf Kinderpornografie zugreifen“, fordert Scheer. „Der einmalige Aufruf einer gesperrten Web-Adresse ist dafür noch kein eindeutiges Indiz.“ Ziel müsse sein, Zufallsbesucher solcher Seiten durch ein staatliches Stoppschild abzuschrecken, ohne sie generell zu kriminalisieren.

Eine täglich aktualisierte Liste der zu sperrenden Webseiten soll vom Bundeskriminalamt übermittelt werden. „Zwar können die Sperren mit etwas Geschick umgangen werden“, so Scheer, aber „wir setzen ein Zeichen, indem wir potenziellen Betrachtern von Kinderpornografie ein offizielles Stoppschild zeigen. Das ist ein wichtiges politisches Signal gegen solche schwersten Verbrechen.“ Der BITKOM erwartet, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen wird.

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