BITKOM fordert Reform des Urheberrechts

Donnerstag, 25. April 2013 um 12:58


Den Siegeszug der digitalen Medien illustriert eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BITKOM. Gefragt wurde, ob Internetnutzer digitale Formate oder das analoge Pendant präferieren. Danach bevorzugt bereits eine Mehrheit von 51 Prozent der Internetnutzer digitale Fotos, 46 Prozent favorisieren Fotos auf Papier. Unter den 14- bis 29-Jährigen geben sogar 57 Prozent digitalen Fotos den Vorzug. Im Vergleich Online-Nachrichten gegen  Zeitungen bevorzugen 38 Prozent der Befragten Online-News (14 bis 29 Jahre: 42 Prozent) und 59 Prozent gedruckte Zeitungen. 36 Prozent der Internetnutzer präferieren digitale Musik (14 bis 29 Jahre: 46 Prozent), 62 Prozent immer noch CDs und Schallplatten. Bei Filmen kommen digitale Videodateien oder Streaming-Dienste auf 21 Prozent (14 bis 29 Jahre: 25 Prozent), 75 Prozent bevorzugen DVDs und Blu-rays. Selbst bei Büchern geben bereits 23 Prozent der Internetnutzer E-Books den Vorzug (14 bis 29 Jahre: 26 Prozent), während 67 Prozent den gedruckten Büchern die Treue halten.     

Der BITKOM hat im Urheberrecht folgende Handlungsfelder identifiziert:

Mehr rechtliche Flexibilität schaffen: Angesichts des hohen Innovationstempos in der Internetökonomie muss der Gesetzgeber immer häufiger neue Publikations- und Nutzungsformen berücksichtigen. Das Urheberrecht sollte daher technologieneutral und flexibel gestaltet werden, um neuen Anwendungen rechtlichen Freiraum zu geben. Bisher dauert es mehrere Jahre, bis neue Dienste eingeführt werden, wie das Beispiel Streaming-Dienste für Musik gezeigt hat.  

Das Abmahnunwesen stoppen: Abmahnungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht dürfen nicht unseriös, insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen. Die Abmahngebühren sollten angemessen begrenzt werden. Die derzeitige Praxis überhöhter Abmahnungen führt dazu, dass viele Nutzer das Verständnis für das Urheberrecht verlieren.  

Urheberrechtliche Pauschalabgaben sind ein Auslaufmodell: Das System von Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien führt zu Rechtsunsicherheit und ist für Verbraucher völlig intransparent. Die Pauschalabgaben stammen aus den 1960er Jahren und sollten einen Ausgleich für das legale Kopieren von Inhalten mit Kopierern oder Kassettenrekordern schaffen. Heute sind Computer, Handys, Drucker, MP3-Player, Smartphones etc. sowie Speichermedien betroffen. Dieses System ist in der Praxis nicht mehr handhabbar. Für jedes Gerät müssen separate Tarife aufgestellt, Verhandlungen geführt und Nutzerstudien durchgeführt werden. Die Verwertungsgesellschaften veröffentlichen Tarife teilweise rückwirkend und nicht auf Basis nachvollziehbarer Kriterien. Derzeit sind etwa 50 Tarife strittig. Ursprünglich sollten Hersteller und Händler die Gebühren auf den Preis aufschlagen und so an die Verbraucher weitergeben. Werden Tarife von den Verwertungsgesellschaften rückwirkend erhoben, ist dies nicht mehr möglich. Im Ausland gibt es überwiegend geringere oder keine Abgaben, was zu starken Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Abgaben sind auch deshalb überholt, weil Nutzer zunehmend Inhalte im Internet direkt erwerben und Medien mehr und mehr über Streaming-Dienste angeboten werden. Die Geräte werden dann lediglich als Abspielgerät genutzt und nicht als dauerhaftes Speichermedium.

Verwertungsgesellschaften reformieren: Die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Rechteinhaber müssen sich den Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen, indem sie transparenter und effizienter werden. Eine missbräuchliche Ausnutzung ihrer Monopolstellung muss  durch effektive staatliche Aufsicht verhindert werden. Im europäischen Kontext darf die freie Wahl der Urheber für eine Verwertungsgesellschaft nicht dazu führen, dass die Rechtsunsicherheit für Anbieter von Musik weiter verschärft wird.  

Aufklärung verbessern: Die praktische Bedeutung des Urheberrechts ist in der digitalen Welt enorm gestiegen. Die Nutzer sollten wissen, was sie abspielen, kopieren und weitergeben dürfen und was nicht. Daher gehören die Grundzüge des Urheberrechts heute zur Medienkompetenz und sollten in Schulen und Jugendeinrichtungen thematisiert werden.

Das aktuelle „Whitepaper Urheberrecht“ des BITKOM ist abrufbar unter: https://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_75973.aspx

Ansprechpartner

Maurice Shahd

Pressesprecher

Tel. +49.30.27576-114

[email protected]

 

Dr. Mario Rehse

Bereichsleiter

Gewerblicher Rechtsschutz

Tel. +49.30.27576-155

[email protected]

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon 1.200 Direktmitglieder mit etwa 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

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