Bilanzgewinn: Wie berechnet man diese betriebswirtschaftliche Kennzahl und was sagt sie aus?
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
Begriff und Bedeutung
Die Bilanz eines Unternehmens kann nach § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB vor Ergebnisverwendung, nach teilweiser Ergebnisverwendung oder nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt werden. Dabei kann nur bei der teilweisen Ergebnisverwendung ein Bilanzgewinn auftreten.
Wenn zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung der Beschluss zur Gewinn- oder Ergebnisverteilung noch nicht gefasst ist, wird der gesamte Jahresüberschuss verteilt, d.h., der Bilanzgewinn entspricht dem Jahresüberschuss.
Der Bilanzgewinn ist der auf der Passivseite der Bilanz von Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs, KGaA, S.E.) ausgewiesene Teil des Unternehmensergebnisses unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.
Wenn die Bilanz von Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde, so wird also die Position Bilanzgewinn oder Bilanzverlust ausgewiesen.
Der Bilanzgewinn wird damit aus dem Unternehmensergebnis (Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag bzw. Nettogewinn oder Nettoverlust) abgeleitet. Dieser „Erfolg“ kann positiv, ausgeglichen oder auch negativ sein, daher spricht man auch von Bilanzgewinn oder Bilanzverlust.
Der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust ist daher auch vom Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zu unterscheiden. Nur in den seltensten Fällen ist das Unternehmensergebnis identisch mit dem Bilanzergebnis.
Bei Aktiengesellschaften entscheidet die Hauptversammlung also die Aktionäre über die Verwendung des Bilanzgewinns, bei einer GmbH ist es die Gesellschafterversammlung.
Beschließt zum Beispiel die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG), einen Teil des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einzustellen, liegt eine teilweise Ergebnisverwendung vor.
Gleichzeitig wird damit der Betrag, der an Aktionäre noch ausgeschüttet werden könnte, reduziert. Die Obergrenze für die Dividendenausschüttung bildet also der Bilanzgewinn.
So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Bilanzgewinn ausgewiesen wird, obwohl das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr eigentlich einen Verlust (Jahresfehlbetrag) erwirtschaftet hat. Dies kann zum Beispiel durch eine Auflösung von Rücklagen erfolgen.
Beobachten kann man dieses Phänomen in der Praxis, wenn trotz eines Jahresfehlbetrages bzw. Nettoverlustes eine Dividende an Aktionäre ausgeschüttet werden soll, um sie bei „Laune“ zu halten.
<div style="page-break-after: always;"><span style="display: none;"> </span></div>Berechnung des Bilanzergebnisses
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
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