BGH-Urteil: Rapidshare verantwortlich für Warez
Filesharing
Der vorsitzende Richter Joachim Bornkamm betonte, dass die Filehoster selber keine Täter seien. Jedoch stehen sie in Zukunft in der Pflicht, Hinweisen auf Rechtsverletzungen nachzugehen und die Bestände auf den Servern sowie neu hochgeladene Dateien gemäß der Hinweise zu durchforsten. Sollte der Filehoster die oben genannten Maßnahmen in Zukunft nicht bewerkstelligen, könne er wegen sogenannter Störer zur Unterlassung verurteilt werden.
Die Richter bezeichneten das Filehosting im Rahmen ihrer Urteilsverkündung als „anerkanntes Geschäftsmodell“, dass eine Reihe von „legalen Nutzungsmöglichkeiten“ biete. Alexandra Zwingli, CEO von Rapidshare sieht das kommende Verfahren vor dem OLG Düsseldorf als Chance unter Beweis zu stellen, dass Rapidshare „Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen“ ist. Positive Auswirkungen könnte das Urteil nicht nur auf Produktionsunternehmen von Musik, Filmen oder Videospielen haben, sondern auch auf Pay-TV-Sender wie die Sky Deutschland AG (WKN: SKYD00), die Filme kurz nach Erscheinungsdatum ausstrahlen. (pst/rem)
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